Tageskarten werden unter folgenden Vorgaben ausgegeben:
Ein Gastangler kann eine Tageskarte nur im Beisein eines Mietglieds des AC Schuttertal e. V.
erwerben. Das Mitglied muss beim Kauf der Tageskarte sowie beim Fischen anwesend sein.
Ab 2021 gibt es in unserer angepachteten Gewässerstrecke Schutter Meilenhofen-Zell nur noch die neu festgelegte Schonstrecke. Sie beginnt bei der oberen westlichen Brücke der Zellmühle und endet an dem kleinen Betonbrücklein des genannten Anwesens. Die alte Schonstrecke in Meilenhofen wird deshalb aufgehoben.
Ab 2021 ist der kleine Weiher neben dem Weiher 1 wieder für das Fischen freigegeben.
Ab 2021 ist der Einsatz eines Echolotes für das Ausbringen der Angeln oder zur Gewässererkundung erlaubt. Das aktive Fischen mit dem Echolot bleibt aber weiterhin verboten.
Die Zeilenkarpfen in unseren Vereinsgewässern sind bis auf Widerruf ganzjährig geschützt.
Die Schonzeit des Zanders wurde in allen unseren Gewässern mit denen des Hechtes gleichgesetzt (15.02. - 30.04.).
Die Krebse im Weiher II sind seit 01.01.2019 für den Fang freigegeben. Allerdings sind Reusen und Senken verboten. Es gelten die gesetzlichen Schonmaße und -zeiten.
Hinweis zum Arbeitseinsatz allgemein:
Nicht nur bei den üblichen Vereinsveranstaltungen können Arbeitsstunden abgeleistet werden. Auch sonst fällt immer wieder Arbeit an.
Fragt deshalb beim 1. Vorstand.
Jeden ersten Sonntag im Monat findet um 10:00 Uhr unser Stammtisch im Fischerheim statt. Es wäre schön, wenn nach der Corona-Zeit wieder der ein oder andere vorbei schauen würde!!!
Petri Heil
Paul Pritzl
(1. Vorstand)